Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist die
Steuerfreiheit für Zuwendungen aufgrund einer Eheschließung ab dem
01.01.2006 entfallen. Hiervon betroffen sind Zuwendungen, die dem
Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin anlässlich
ihrer Heirat nach dem 31.12.2005 zufließen.