Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 03.04.2012 - IV C 2 - S 2742/08/10001 - dazu Stellung genommen, wie die private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft steuerlich zu behandeln ist.
In dem Schreiben führt das BMF aus, unter welchen Umständen in der privaten Kfz-Nutzung eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt. Außerdem wird die Bewertung einer solchen vGA dargestellt. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Das BMF-Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.