Steuer-Termine

DatumSteuern
10. Februar 2012
Zahlungs-Schonfrist: 13. Februar 2012
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15. Februar 2012
Zahlungs-Schonfrist: 20. Februar 2012
Gewerbesteuer
Grundsteuer
12. März 2012
Zahlungs-Schonfrist: 15. März 2012
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
10. April 2012
Zahlungs-Schonfrist: 13. April 2012
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10. Mai 2012
Zahlungs-Schonfrist: 14. Mai 2012
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15. Mai 2012
Zahlungs-Schonfrist: 18. Mai 2012
Gewerbesteuer
Grundsteuer
11. Juni 2012
Zahlungs-Schonfrist: 14. Juni 2012
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
10. Juli 2012
Zahlungs-Schonfrist: 13. Juli 2012
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

Neuregelung für Scheckzahler ab dem 01.01.2007: Zahlungen per Scheck gelten ab dem 01.01.2007 erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007).

Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

Alle Angaben ohne Gewähr