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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

In seinem 105-seitigen Schreiben vom 22.12.2009 - IV C 1 - S 2252/08/10004 - nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) ausführlich zu Einzelfragen der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer Stellung.

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 wurde für private Kapitalerträge ab 2009 eine 25 %ige Abgeltungsteuer eingeführt. Seit 2009 werden für alle Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne pauschal 25 % Steuern plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Der Werbungskostenabzug für z.B. tatsächlich entstandene Depotgebühren, Finanzierungskosten oder Zahlungen an einen Vermögensverwalter wurde gestrichen. Anstelle des bisherigen Sparerfreibetrags und Werbungskosten-Pauschbetrags gewährt das Finanzamt ab 2009 einen einheitlichen "Sparer-Pauschbetrag" in gleicher Höhe (801 EUR - ledig / 1.602 EUR - verheiratet).

Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, besteht für die Kapitalanleger die Möglichkeit, alternativ eine geringere Besteuerung zu erreichen. Anstelle der Abgeltungsteuer können sie beantragen, dass das Finanzamt ihre Kapitalerträge veranlagt und nur mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Der tatsächliche Werbungskostenabzug bleibt trotz Veranlagungsoption ausgeschlossen. Während des jeweils laufenden Jahres müssen alle Kapitalanleger jedoch die 25 %ige Abgeltungsteuer hinnehmen, die die Banken und Sparkassen einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die niedrigere Besteuerung erfolgt erst mit der Einkommensteuerveranlagung über den Steuerbescheid.

Das umfangreiche BMF-Schreiben nimmt u.a. zu den verschiedenen Kapitalerträgen, dem Steuersatz sowie der Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer, außerdem zur Abstandnahme vom Steuerabzug und der Erstattung der Kapitalertragsteuer Stellung.

Das BMF-Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Seite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

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