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Lohnsteuerliche Behandlung von Vermögensbeteiligungen

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 08.12.2009 - IV C 5 - S 2347/09/10002 - zu den Einzelheiten der ab 2009 geltenden Neuregelung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Vermögensbeteiligungen Stellung genommen.

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Vermögensbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen in begrenztem Umfang kostenlos oder verbilligt überlassen, ohne dass der Vorteil als Arbeitslohn versteuert wird. Die begünstigten Anlageformen sind - mit Ausnahme der Anlage in einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds - auf direkte Beteiligungsformen beschränkt.

Der steuer- und damit abgabenfreie Höchstbetrag für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers beträgt 360 EUR je Kalenderjahr. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Vermögensbeteiligung ist, dass die Vermögensbeteiligung als freiwillige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen und nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird. Zudem muss die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offenstehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums befasst sich u.a. mit den einzelnen Voraussetzungen der Steuerbefreiung sowie auch mit der Weitergeltung der "Altregelung". Es ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

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