Mit Schreiben vom 03.12.2009 - IV B 9 - S 7359/09/10001 hat das Bundesfinanzministerium zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab dem 01.01.2010 Stellung genommen.
In dem 16-seitigen Schreiben wird das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im In- und Ausland ansässige Unternehmer näher erläutert. Es ist auf Vorsteuer-Vergütungsanträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden (unabhängig vom jeweiligen Vergütungszeitraum).
Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.