Die Koalitionsfraktionen wollen eine Änderung des Gesetzestextes vornehmen, um einen Abzug von erstmaligen Berufsausbildungs- bzw. Studienkosten als Werbungskosten auszuschließen. Steuerexperten hatten zuvor massive Bedenken im Hinblick auf die Möglichkeit eines solchen Werbungskostenabzugs geäußert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in aktuellen Urteilen zu diesem Thema entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein direkt im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können. Nach diesen Entscheidungen stellen die Aufwendungen vorweggenommene Werbungskosten mit der Konsequenz dar, dass sie entweder in dem entsprechenden Jahr in voller Höhe einkommensmindernd berücksichtigt werden. Oder sie führen, sofern in den entsprechenden Jahren kein oder nur geringes Einkommen vorhanden ist, zu einer Verlustfeststellung. Diese Verluste können in anderen Jahren mit positiven Einkünften verrechnet werden.
In einem nichtöffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses am 24.10.2011 bezeichneten Vertreter der Rechtswissenschaft diese Rechtsprechung als falsch. Der Wille des Gesetzgebers sei überinterpretiert worden. Schon vom Wortlaut des Gesetzes her sei der Werbungkostenabzug nicht möglich. Verwiesen wurde auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die Kosten des Studiums dem Privatbereich zugeordnet habe. Das sei auch heute noch richtig.
Von einem Vertreter der Deutschen Steuer-Gewerkschaft wurde nachdrücklich vor einer Anerkennung der Ausbildungskosten als Werbungskosten gewarnt . Da Hunderttausende in den Finanzämtern Auskünfte erbeten würden, "würde das die Finanzämter lahmlegen". Die Mitarbeiter müssten neu geschult werden, da nicht jeder wissen könne, welche Studiengänge berufsvorbereitend sind und welche nicht. Die Steuer-Gewerkschaft erwartet, dass in großem Umfang Kosten der doppelten Haushaltsführung und Kosten für Computer geltend gemacht würden. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang auf Aufteilungsschwierigkeiten bei Anschaffungen, wie etwa Regalen, die nicht nur für das Abstellen von Büchern genutzt werden könnten. Da Studenten von privaten Hochschulen wegen der dort zu entrichtenden Gebühren die höchsten Kosten hätten und diese bei Umsetzung des Urteils als Werbungskosten abziehen könnten, laufe dies auf eine "indirekte institutionelle Förderung" von Studienplätzen jenseits der staatlichen Universitäten hinaus.
Die Bundessteuerberaterkammer erwartet auf der einen Seite Enttäuschung bei den Steuerpflichtigen, falls der Gesetzgeber die Absetzbarkeit der Ausbildungskosten nicht wenigstens rückwirkend verbessert . Auf der anderen Seite hätten viele Studenten keine Belege mehr für die zurückliegenden Jahre und somit Schwierigkeiten, Kosten geltend zu machen.
Auf Bedenken in dem Fachgespräch stieß auch die Idee, die bestehende Sonderausgabenabzugsmöglichkeit für Ausbildungskosten von 4.000 EUR auf 6.000 EUR zu erhöhen. Die Bestimmung laufe heute bereits meist ins Leere, weil Studenten kein entsprechend hohes Einkommen hätten.
Die Bundesregierung rechnet mit Steuerausfällen von 1,1 Milliarden EUR, falls Berufsausbildungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden könnten. 360.000 Steuerpflichtige könnten von einer solchen Absetzbarkeit profitieren.
Aufgrund dieser Sachlage beschlossen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einer Sitzung des Finanzausschusses am 26.10 eine "Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage" , wonach die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium nicht als Werbungskosten abziehbar sein werden. Zugleich soll es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 EUR auf 6.000 EUR geben. Die Klarstellung wurde in den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften eingefügt. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Entwurf nach Vornahme zahlreicher Änderungen zu, die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 421 und Nr. 428