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19.10.2026

Bundessteuerberaterkammer: Erbschaftsteuer muss mit der Realität Schritt halten

Im Mittelpunkt des Positions­papiers »Reform­bedarf im Erbschaftssteuerrecht« der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stehen Forderungen nach verlässlichen Regelungen für die Übertragung von Betriebs­vermögen, einer umfassenden Steuerfreistellung von Zuwendungen zwischen Ehegatten sowie höheren und künftig regelmäßig angepassten persönlichen Freibeträgen.

»Eine zeitgemäße Erbschaft­steuer muss mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität Schritt halten. Unternehmens­nachfolgen dürfen durch das Steuer­recht nicht gefährdet werden. Zugleich sollte der Gesetzgeber der besonderen Verantwortungs­gemeinschaft von Ehegatten angemessen Rechnung tragen und verhindern, dass Freibeträge durch die Inflation schleichend entwertet werden«, erklärt der Präsident der Bundessteuer­beraterkammer, Prof. Dr. Hartmut Schwab.

Einen Schwerpunkt legt die BStBK in ihrem Papier auf die Übertragung von Betriebs­vermögen. Deren Begünstigung sollte im Grundsatz erhalten bleiben. Denn Betriebs­vermögen ist regelmäßig im Unternehmen gebunden und dient der Finanzierung von Investitionen, laufenden Kosten und Arbeits­plätzen. Die BStBK weist kritisch darauf hin, dass eine steuerlich übermäßige Belastung notwendige Liquidität entziehen und im ungünstigsten Fall sogar die Veräußerung betriebsnotwendigen Vermögens erzwingen kann.

Handlungsbedarf sieht die BStBK auch bei Vermögens­übertragungen zwischen Ehegatten. Diese können nach geltendem Recht grundsätzlich der Schenkung­steuer unterliegen. Das wird der besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortungs­gemeinschaft der Ehe nicht hinreichend gerecht. Die BStBK spricht sich deshalb für eine umfassende Steuer­freistellung entsprechender Zuwendungen aus.

Auch die persönlichen Freibeträge gehören aus Sicht der BStBK auf den Prüfstand. Sie sind seit 2009 unverändert geblieben, obwohl die Preis­entwicklung die wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich verändert hat. Vermögens­übertragungen können dadurch allein aufgrund gestiegener Werte stärker besteuert werden, ohne dass sich ihre reale wirtschaftliche Substanz entsprechend erhöht hat. Die BStBK fordert daher, die Freibeträge anzuheben und künftig gesetzlich an die Preis­entwicklung zu koppeln. So ließe sich ihre Entlastungs­wirkung dauerhaft sichern.

Zudem setzt sich die BStBK dafür ein, bundes­einheitliche Regelungen im Erbschaft­steuerrecht beizubehalten. Unterschiedliche Regelungen der Länder zur Immobilien­bewertung, zu persönlichen Freibeträgen oder zu Steuersätzen würden neue Abgrenzungsfragen schaffen, den Verwaltungsaufwand erhöhen und zusätzliche Gestaltungs­anreize setzen. Statt Komplexität abzubauen, würde neue entstehen. Die Gesetzgebungs­kompetenz sollte deshalb beim Bund verbleiben.

Zum Positionspapier (PDF)

BStBK, Pressemitteilung 15/2026 vom 09.10.2026