Aktuell
28.05.2026
Mehrwertsteuerbetrug: Rat einigt sich auf verstärkte Zusammenarbeit mit EU-Ermittlungsbehörden
Der Rat hat sich am 5. Mai 2026 vorläufig auf neue Vorschriften geeinigt, um die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU durch eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu verstärken.
Der neue Rahmen wird der EUStA und dem OLAF einen direkteren Zugang zu wichtigen Mehrwertsteuerdaten über grenzüberschreitende Umsätze in der EU ermöglichen, einschließlich Informationen von Eurofisc, dem EU-Netzwerk zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.
Grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere innergemeinschaftlicher Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrug (häufig in Form von »Karussellbetrug«), stellt ein ernsthaftes Problem für die EU dar. Nach Angaben der Europäischen Kommission kosten diese kriminellen Handlungen die Staatskassen der Mitgliedstaaten und den EU-Haushalt jährlich zwischen 12,5 Mrd. Euro und 32,8 Mrd. Euro und werden hauptsächlich von Gruppen organisierter Kriminalität begangen.
In der Praxis ermöglicht der neue Rahmen der EUStA und dem OLAF, über Informationen aus erster Hand zu verfügen, die sie benötigen, um Untersuchungen in ihrem Zuständigkeitsbereich in Bezug auf mutmaßlichen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug einzuleiten und zu unterstützen. Dies wird die Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren verbessern, die Ermittlungen beschleunigen und die Gesamtkapazität der EU zur Aufdeckung und Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, der die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt, stärken. Gleichzeitig wird der Rahmen dazu beitragen, fairere Wettbewerbsbedingungen für die rechtmäßig handelnden Unternehmen in der EU zu schaffen.
Hintergrund
Die neuen Vorschriften werden in Form einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs erlassen. Die Maßnahme schließt sich an die im März letzten Jahres erzielte Einigung an, die Mehrwertsteuermeldepflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, bis 2030 vollständig zu digitalisieren, wodurch die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs weiter unterstützt werden soll.
Nächste Schritte
Sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme zu dem Dossier angenommen hat – was derzeit für Juli 2026 erwartet wird –, wird der Rat die neuen Vorschriften förmlich annehmen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Rat der EU, Pressemitteilung vom 05.05.2026