Aktuell
21.05.2026
Betriebsprüfung: Größenklassen ab 2027
Die Betriebsprüfung ist ein zentrales Instrument der Finanzverwaltung, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten in Unternehmen sicherzustellen. Damit das Finanzamt gezielt und effizient prüfen kann, werden Betriebe in vier bundeseinheitlich festgelegte Größenklassen eingeteilt. Diese Klassifizierung erfolgt vor allem anhand der Kriterien Umsatz und Gewinn. Je nach Wirtschaftszweig können weitere branchenspezifische Merkmale herangezogen werden, um eine möglichst gerechte Zuordnung zu gewährleisten.
Für die Auswahl der zu prüfenden Betriebe nimmt das Finanzamt die Einordnung anhand klarer Grenzwerte vor. Diese Grenzwerte orientieren sich am jeweiligen Umsatz und Gewinn des Betriebs. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Größenklasse hat somit Einfluss darauf, wie detailliert und in welchem Umfang eine Prüfung erfolgt. Die Zuordnung erfolgt regelmäßig und wird bei wesentlichen Veränderungen, beispielsweise durch starkes Unternehmenswachstum, angepasst.
Wichtig zu wissen: Ab dem Jahr 2027 gelten neue Beträge für die Einstufung in die Betriebsprüfungs-Größenklassen. Während die Grenzwerte für Großbetriebe steigen, bleiben sie für kleinere Betriebe unverändert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat diese Änderungen bekannt gegeben, das Schreiben vom 27. April 2026 ist auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.