Existenzgründungs-Handbuch
Elektronikversicherung: |
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1. Einführung Die Elektronikversicherung (EL) - vormals
Schwachstromanlagenversicherung - ist eine Sachversicherung für die
Hardware stromgebundener Anlagen. Sie hat ihren Ursprung in der Deckung von
Telefonanlagen, die 1926 erstmalig versichert wurden. Die stürmische
Entwicklung in der Elektronik, insbesondere im Bereich der
Datenverarbeitungsanlagen, führte zur stark ansteigenden Bedeutung dieser
Versicherung. Mit Sicherheit gibt es heute kaum noch einen Bereich ohne
elektronische Geräte. 2. Gegenstand Die
Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung. Versicherbar sind
ausschließlich kommerziell betriebene Anlagen, keinesfalls privat genutzte
Geräte, z.B.: - Kommunikationstechnik (Telefonanlagen,
Telefaxe, Antennenanlagen, Mobiltelefone u.Ä.),
- Technik
der EDV (PC einschließlich Peripherie, Netzwerke, Notebook, Unix-Anlagen
u.Ä.),
- Bürotechnik (Kopiergeräte, Aktenvernichter,
elektronische Schreibautomaten und Tischrechner u.Ä.),
-
Medizintechnik für Diagnose und Therapie (Geräte für Röntgen, Endoskopie,
Ultraschall, auch Behandlungsstühle von Zahnärzten u.Ä.),
- Mess- und Regeltechnik (Prüfgeräte aller Art, Einbruchmeldeanlagen
u.Ä.),
- Sonstige elektronische bzw. elektrotechnische
Geräte, "Exoten" wie Fütterungsanlagen in der Landwirtschaft oder auch
Kassensysteme.
Voraussetzung für den
Versicherungsschutz ist, dass die Geräte betriebsfertig aufgestellt und
angeschlossen sein müssen. 3. Versicherte Gefahren Die
Elektronikversicherung bietet eine Vielgefahrendeckung durch
unvorhergesehen von außen wirkende Ereignisse, die die Beschädigung oder
Zerstörung der versicherten Sache nach sich ziehen. Insbesondere:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
- Überspannung, Influenz, Induktion, Kurzschluss,
- Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Folgeschäden,
-
Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,
- Vorsatz Dritter,
Sabotage, Vandalismus,
- Höhere Gewalt,
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler.
Außerdem ist das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
und Plünderung mitversichert. 4. Nicht versicherte
Schäden/Kosten - Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner
Repräsentanten,
- Schäden durch betriebsbedingte
vorzeitige oder normale Abnutzung (Verschleiß),
-
Schäden durch Kernenergie,
- Schäden an nicht
betriebsfertig aufgestellten Sachen,
- Schäden, für die
ein Dritter als Lieferant einzutreten hat (Hersteller, Händler,
Reparaturfirma),
- Vermögensschäden wie
Betriebsunterbrechung, Kosten für Mietgeräte,
- Schäden
infolge Wertverbesserungen an der Sache (Aufrüstungen, Erweiterungen),
- Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige
Wiederherstellung (Provisorien).
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