Lexika
Tarif
Die Einkommensbesteuerung erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif. Der Splittingtarif kommt bei
- Eheleuten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, 
- Witwer/Witwen im Jahr nach dem Tod des Ehegatten, 
- Geschiedenen im Scheidungsjahr 
zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der Grundtarif.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG