Aktuell


30.06.2025

BMF: 31. Sitzung des Stabilitätsrates am 12. Juni 2025

Der Stabilitätsrat tagte am 12. Juni 2025 unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Lars Klingbeil, und des Ministers der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk.

Nachdem die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission aufgrund der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag eine Verschiebung der Abgabe des ersten deutschen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans (FSP) gemäß den Bestimmungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) vereinbart hatte, wird Deutschland den FSP bei der Europäischen Kommission einreichen, sobald die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Im FSP ist ein Nettoausgabenpfad festzulegen, der tragfähige öffentliche Finanzen sicherstellt. Der Stabilitätsrat wird zu diesem Nettoausgabenpfad eine Stellungnahme abgeben und anschließend dessen Einhaltung überwachen.

Ende April hat die Bundesregierung erstmalig den jährlichen Fortschrittsbericht gemäß dem reformierten SWP bei der Europäischen Kommission eingereicht. Dieser hat das Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm abgelöst. Die darin beschriebene Projektion mit Stichtag 31. März geht für das Jahr 2025 von einem gesamtstaatlichen Defizit von 2 ½ Prozent des BIP und einer Maastricht-Schuldenquote von 62 ¾ Prozent des BIP aus, berücksichtigt aber noch nicht die Auswirkungen der im März erfolgten Grundgesetzänderungen – die Bereichsausnahme für verteidigungsrelevante Ausgaben von der Schuldenbremse, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro und den strukturellen Verschuldungsspielraum für die Länder in Höhe von 0,35 Prozent des BIP. Die hierdurch hinzugewonnenen nationalen fiskalischen Spielräume stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Anforderungen der europäischen Fiskalregeln.

Der Stabilitätsrat erkennt die fiskalische Notwendigkeit an, die Nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben zu aktivieren, wie von der Bundesregierung beantragt. Diese fiskalischen Spielräume sind erforderlich, um den hohen Risiken für die deutsche und europäische Sicherheitsarchitektur zu begegnen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister waren sich in der Sitzung einig, dass die Einhaltung der europäischen Fiskalregeln in naher Zukunft mit Anstrengungen auf allen staatlichen Ebenen verbunden sein dürfte. Für eine tragfähige Finanzpolitik – sowohl im nationalen als auch im europäischen Kontext – sei eine Stärkung des Potenzialwachstums unabdingbar. Dazu seien eine Investitionsoffensive und komplementär hierzu Strukturreformen notwendig.

In diesem Zusammenhang begrüßt der Stabilitätsrat, dass das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität einen erheblichen Beitrag zur Stimulierung des Wachstums leisten kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel zielgerichtet für Infrastrukturinvestitionen eingesetzt werden, die wirksam zu einer zusätzlichen Stärkung des Wachstumspotenzials beitragen. Zudem müssten Bund, Länder und Kommunen eine konsequente Überprüfung der Ausgaben vornehmen und alle staatlichen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit überprüfen, um tragfähige Finanzen sicherzustellen und den europäischen Fiskalregeln unter Nutzung ihrer Flexibilitäten zu entsprechen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de.

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 12.6.2025