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Bundesregierung verteidigt Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Die Bundesregierung hat die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium gegen die zum 01. 01.2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform zurückgewiesen.

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hatte unter anderem festgestellt, dass die weitreichenden erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen seien. Die Regierung ist hingegen der Ansicht, dass mit der Erbschaftsteuerreform die Voraussetzungen für einen steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Fortführung der Unternehmen unter Sicherung der Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Mit Blick auf die Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen seien die Verschonungen des Unternehmensvermögens zielführend. Die Bundesregierung "teilt deshalb nicht die Bedenken des Beirats".

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 187

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