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Übernahme von Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 13.04.2012 - IV C 5 - S 2332/07/0001 - dazu Stellung genommen, wie die Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu behandeln ist.

Zunächst wird in dem BMF-Schreiben festgestellt, dass grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, beim Arbeitnehmer zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören. Dies gelte in der Regel auch für vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers. Das Schreiben stellt allerdings klar, dass es Sachverhalte gibt, bei deren Vorliegen die Studiengebühren-Zahlungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn des Arbeitnehmers darstellen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, inwiefern ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers am vom Arbeitnehmer durchgeführten berufsbegleitenden Studium besteht.

Das BMF-Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

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