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Neuer Umwandlungssteuer-Erlass veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 02.01.2012 mit Schreiben vom 11.11.2011 - IV C 2 - S 1978-b/08/10001 - (2011/0903665) - den neuen Umwandlungssteuer-Erlass veröffentlicht.

Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (kurz: SEStEG, vom 07.12.2006) wurde das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) umfangreich geändert. Es hat eine "Europäisierung" des deutschen Umwandlungssteuerrechts stattgefunden, indem Verschmelzungen über die Grenzen hinaus ermöglicht wurden. Auch der Teilbereich der Einbringungen wurde grundlegend neu geregelt.

Anzuwenden sind die Änderungen durch das SEStEG erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das öffentliche Register nach dem 12.12.2006 (Tag der Verkündung des SEStEG) erfolgt ist bzw. das wirtschaftliche Eigentum nach dem 12.12.2006 überging. Die gesetzlichen Änderungen lassen teilweise verschiedene Interpretationen zu, weshalb das BMF von Beginn an ein Anwendungsschreiben dazu angekündigt hatte. Dieses Anwendungsschreiben ist nunmehr vom BMF veröffentlicht worden, nachdem mehrere Jahre daran gearbeitet wurde. Bundesministerien, Wirtschaftsverbände, kommunalen Spitzenverbände und Fachkreise haben im Laufe dieser Zeit schriftliche Stellungnahmen dazu abgegeben.

Den neuen Umwandlungssteuer-Erlass können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufen.

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