Aktuell
08.07.2026
Besteuerungsrecht für die Einkünfte eines Arbeitnehmers an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die
Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte eines dort ansässigen Arbeitnehmers,
der an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr tätig ist, nach dem
zwischen der Republik Zypern und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen
Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA Zypern 2011) als
Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Zudem hat er klargestellt,
dass ein "Schiff im Binnenverkehr" im Sinne des DBA-Zypern 2011 nur
ein solches ist, das ausschließlich auf innerhalb des Festlandes liegenden
Binnengewässern verkehrt, das heißt auf Flüssen, Kanälen und Seen.
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07.07.2026
Falsche Kilometerangabe bei Firmenwagenbesteuerung: Steuerhinterziehung
Gibt ein Arbeitnehmer für den ihm zur Nutzung überlassenen
Firmenwagen gegenüber seinem Arbeitgeber fehlerhaft zu wenige Kilometer
zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte an, errechnet der Arbeitgeber
den gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises
anzusetzenden Nutzungsvorteil je Entfernungskilometer pro Monat zu niedrig und
führt unwissentlich zu geringe Lohnsteuerbeträge ab.
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06.07.2026
Altersrente vom niederländischen »Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds« ist einer Rente i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG vergleichbar
Der 10. Senat des FG Düsseldorf hatte darüber zu
entscheiden, ob eine Altersrente von einem niederländischen Pensionsfonds im
Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil in Höhe von 70 %
oder lediglich mit dem Ertragsanteil in Höhe von 18 % der Pension zu
berücksichtigen ist.
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02.07.2026
Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen
Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss
eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof
(BFH) entschieden.
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01.07.2026
Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen
Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber
zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als
Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der
Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die
Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung der
Kaufpreisforderung auszugehen, sofern sich nicht aus dem Steuerrecht ergibt, dass
die Vereinbarung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Es fehlt in
diesem Fall an einem steuerpflichtigen Entgelt für eine Kapitalüberlassung
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Änderung der
Rechtsprechung).
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